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Jährliche Prüfung der PSA nach BGG 906
Wir übernehmen für Sie die jährliche Prüfung Ihrer PSA nach BGG 906 durch speziell hierfür geschultes Personal
Nach den BG-Richtlinien und nach Angaben des Herstellers muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) jährlich geprüft werden. Hierfür mussten Sie bisher Ihre Ausrüstung zurück zum Hersteller schicken. Das ist nun nicht mehr notwendig. Ein zum Sachkundigen geschulter Mitarbeiter unserer Firma übernimmt das für Sie vor Ort.
geschrieben am 29.02.2008 um 06:03 Uhr.
Nein, nur dann, wenn der Einsatz der herkömmlichen Methoden durch genehmigungspflichtige Strassensp ... [weiter]
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Die Alternative zu Gerüst und Hebebühne